Ausgleichsabgabe
Zölle & SteuernVerordnung (EU) 2016/1037 (Antisubvention)
PL: Opłata wyrównawcza | EN: Countervailing Charge
Definition
Eine Ausgleichsabgabe (Ausgleichszoll) ist eine Handelsschutzmaßnahme gegen eingeführte Waren, die im Ausfuhrland von Subventionen profitieren und der EU-Industrie Schaden zufügen. Die Abgabe soll den durch staatliche Beihilfen, Steuervergünstigungen oder andere öffentliche Unterstützung entstandenen Preisvorteil ausgleichen.
Das Verfahren ist in der EU-Verordnung 2016/1037 geregelt. Die Ausgleichsabgabe unterscheidet sich vom Antidumpingzoll dadurch, dass sie auf Subventionierung abzielt.
Das Verfahren ist in der EU-Verordnung 2016/1037 geregelt. Die Ausgleichsabgabe unterscheidet sich vom Antidumpingzoll dadurch, dass sie auf Subventionierung abzielt.