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Zoll-Lexikon/Ausgleichsabgabe

Ausgleichsabgabe

Zölle & SteuernVerordnung (EU) 2016/1037 (Antisubvention)

PL: Opłata wyrównawcza | EN: Countervailing Charge

Definition

Eine Ausgleichsabgabe (Ausgleichszoll) ist eine Handelsschutzmaßnahme gegen eingeführte Waren, die im Ausfuhrland von Subventionen profitieren und der EU-Industrie Schaden zufügen. Die Abgabe soll den durch staatliche Beihilfen, Steuervergünstigungen oder andere öffentliche Unterstützung entstandenen Preisvorteil ausgleichen.

Das Verfahren ist in der EU-Verordnung 2016/1037 geregelt. Die Ausgleichsabgabe unterscheidet sich vom Antidumpingzoll dadurch, dass sie auf Subventionierung abzielt.

Rechtsgrundlage

Verwandte Begriffe

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