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Zoll-Lexikon/Ausfuhranmeldung

Ausfuhranmeldung

DokumenteArt. 263–268 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)

PL: Zgłoszenie wywozowe | EN: Export Declaration

Definition

Die Ausfuhranmeldung ist ein formelles Zolldokument, das im AES (Automatisierten Ausfuhrsystem) abgegeben wird, um Waren in das Ausfuhrverfahren zu überführen. Sie enthält Angaben zum Ausführer, Empfänger, Warenbeschreibung mit KN-Code, statistischem Wert und Bestimmungsland.

Nach Annahme wird eine MRN (Referenznummer) generiert. Die Ausgangszollstelle bestätigt den physischen Ausgang der Waren, was Voraussetzung für die Umsatzsteuerbefreiung ist.

Rechtsgrundlage

Verwandte Begriffe

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