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Zoll-Lexikon/Ausfuhranmeldung

Ausfuhranmeldung

DokumenteArt. 263-276 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)

PL: Deklaracja Eksportowa | EN: Export Declaration

Definition

Eine Ausfuhranmeldung ist eine Zollanmeldung, die im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Unionswaren aus dem Zollgebiet der EU bei den Zollbehörden abgegeben wird. Sie ist für alle Unionswaren erforderlich, die das EU-Gebiet verlassen.

In Deutschland werden Ausfuhranmeldungen elektronisch über ATLAS abgegeben. Die Anmeldung enthält Angaben zum Ausführer, Empfänger, Warenbeschreibung (KN-Code), Wert, Bestimmungsland und Zollverfahren. Nach Annahme der Anmeldung und Bestätigung des Warenausgangs erhält der Ausführer die Ausgangsmeldung — den Ausfuhrnachweis.

Der Ausfuhrnachweis ist für umsatzsteuerliche Zwecke entscheidend — er dient als Nachweis der steuerfreien Ausfuhrlieferung (0% USt).

Rechtsgrundlage

Verwandte Begriffe

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