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8507 90TARIC-Untercode wählen

Elektrische Akkumulatoren, einschließlich Separatoren dafür, auch quadratisch oder rechteckig, Teile

Verfügbare TARIC-Untercodes: 10

Umfang des KN-Codes 850790 — Akkumulatorenteile

Der KN-Code 850790 umfasst Teile für elektrische Akkumulatoren (Sekundaerzellen) der Position 8507. In der Handelspraxis sind dies hauptsächlich Separatoren (Membranen zur Elektrodentrennung), Bleiplatten und -gitter für Saeure-Akkumulatoren, Gehaeuse und Deckel aus Kunststoff oder Metall, Klemmen und Zellenverbinder, fluessiger oder gelierter Elektrolyt, Batteriemanagementsysteme (BMS) als eigenstaendige Elektronikmodule sowie Kuehlungs- und Waermeschutzelemente für Batteriepakete. Die Einreihung unter 850790 erfasst Teile, die als ausschließlich oder hauptsächlich für Akkumulatoren der Position 8507 bestimmt erkennbar sind, gemäß AV 1 und 6 sowie Anmerkung 2b zu Kapitel 85. Allgemein verwendbare Teile wie Standardschrauben, Muttern oder Kabel werden nicht unter dieser Position eingereiht. Batterieseparatoren sind eine kritische Komponente, die Sicherheit und Leistung der Zelle beeinflusst. Moderne keramische Separatoren für Li-Ion-Zellen verhindern thermische Kurzschluesse. Bleiplatten und -gitter für Starter- und Traktionsbatterien bleiben das Hauptprodukt dieser Position nach Importvolumen.

Regulatorische Anforderungen für Akkumulatorenteile bei EU-Import

Die Einfuhr von Akkumulatorenteilen unter KN-Code 850790 in die EU unterliegt den allgemeinen Bestimmungen des Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Importeur muss eine EORI-Nummer besitzen und eine Zollanmeldung mit korrektem KN-Code abgeben. Akkumulatorenteile als Komponenten unterliegen nicht direkt der Batterieverordnung (EU 2023/1542), die fertige Batterien reguliert — Batteriehersteller, die diese Teile verwenden, müssen jedoch die Konformität des Endprodukts sicherstellen. Batterieseparatoren und Bleiplatten unterliegen nicht der RoHS-2-Richtlinie als Industriekomponenten, es sei denn, sie sind für EEE bestimmt. Bleiplatten unterliegen der REACH-Verordnung (EG 1907/2006) hinsichtlich Registrierung und Beschraenkung chemischer Stoffe — Blei unterliegt besonderen Beschraenkungen. Der Transport von bleihaltigen Teilen oder Saeure-Elektrolyt ist nach ADR/IMDG als Gefahrgut geregelt. Erforderliche Dokumentation umfasst Handelsrechnung, Materialspezifikation, Frachtdokument und bei Bleiplatten ein Sicherheitsdatenblatt (SDB).

Tarifeinreihung und Handelsmassnahmen für KN 850790

Die MFN-Zollsätze für KN-Code 850790 sind in der TARIC-Datenbank zu überprüfen. Akkumulatorenteile unterliegen nicht dem CBAM. Praeferenzzollsaetze sind im Rahmen der EU-FTAs verfügbar. Importeure sollten in TARIC prüfen, ob Antidumpingzoelle für Akkumulatorenteile aus bestimmten Ländern gelten. Die Einreihung unter 850790 erfordert den Nachweis, dass das Teil ausschließlich oder hauptsächlich für Akkumulatoren der Position 8507 bestimmt ist. Teile, die auch anderen Zwecken dienen können, werden nach ihren eigenen Merkmalen eingereiht. BMS-Module als eigenstaendige elektronische Baugruppen können unter 850790 oder unter Position 8542 eingereiht werden — entscheidend ist der Verwendungszweck und der Spezialisierungsgrad. Bei Einreihungszweifeln wird eine vZTA empfohlen. Die 10-stelligen TARIC-Codes können zusaetzliche Unterscheidungen enthalten. Bei der Einfuhr faellt nationale Mehrwertsteuer an.

Häufig gestellte Fragen

Werden Batterieseparatoren unter KN 850790 eingereiht?
Ja. Batterieseparatoren — Membranen, die Anode und Kathode in Sekundaerzellen trennen — werden unter KN 850790 als Akkumulatorenteile eingereiht, sofern sie ausschließlich oder hauptsächlich für Akkumulatoren der Position 8507 bestimmt sind. Dies umfasst Polyolefin-Separatoren (PE, PP) für Li-Ion-Zellen, keramikbeschichtete Separatoren und Glasfaser-Separatoren (AGM) für Blei-Saeure-Akkumulatoren. Allgemein verwendbare Separatoren ohne akkumulatorspezifische Merkmale können unter andere KN-Positionen fallen.
Unterliegen Akkumulatorenteile der Batterieverordnung?
Akkumulatorenteile unter KN 850790 unterliegen nicht direkt der Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterieverordnung), die fertige Batterien auf dem EU-Markt reguliert. Batteriehersteller, die diese Teile verwenden, müssen jedoch sicherstellen, dass das Endprodukt alle Anforderungen der Batterieverordnung erfüllt, einschließlich CO2-Fussabdruck-Erklärung, QR-Code-Kennzeichnung und Batteriepass. Teile-Importeure sollten technische Dokumentation zur Verifizierung der chemischen Zusammensetzung und Komponentensicherheit vorhalten.
Wie wird ein BMS-Modul in der Kombinierten Nomenklatur eingereiht?
Die Einreihung eines Battery-Management-System-Moduls (BMS) haengt vom Verwendungszweck und Spezialisierungsgrad ab. Ein ausschließlich für Batteriepakete der Position 8507 entwickeltes BMS-Modul, das für andere Anwendungen ungeeignet ist, wird unter 850790 als Akkumulatorenteil eingereiht. Ein universeller elektronischer Controller kann unter Position 8537 oder 8542 eingereiht werden. Entscheidend ist Anmerkung 2b zu Kapitel 85 — das Teil muss als ausschließlich oder hauptsächlich für Akkumulatoren bestimmt erkennbar sein. Bei Zweifeln wird eine vZTA empfohlen.