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Zoll-Lexikon/De-minimis-Regel im Warenursprung

De-minimis-Regel im Warenursprung

Tarifeinreihung

PL: Reguła de minimis w pochodzeniu towarów | EN: De Minimis Rule for Origin

Definition

Die De-minimis-Regel (Toleranzregel) im Rahmen der Ursprungsregeln ermöglicht es, Waren als Ursprungswaren anzuerkennen, auch wenn sie einen bestimmten Prozentsatz an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft enthalten. In den meisten EU-Handelsabkommen beträgt die De-minimis-Schwelle 10% des Ab-Werk-Preises für Industrieerzeugnisse.

Die Regel ist eine wichtige Erleichterung für Hersteller, die geringe Mengen an Drittlandsmaterialien verwenden.

Verwandte Begriffe

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