
Vollständiger Leitfaden zum Import eines Autos aus Dubai (VAE). Aktuelle Zollsätze 10%, Verbrauchsteuer und MwSt. 23%. Kostenrechner + Schritt-für-Schritt-Verfahren.
Der Import eines Autos aus Dubai (VAE) nach Deutschland bedeutet die Verbringung eines Fahrzeugs aus einem Drittland in das Zollgebiet der EU, was die Zahlung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) erfordert. Der Zollsatz für Pkw-Importe aus den VAE beträgt je nach Antriebsart 6,5% bis 10% (Richtwerte — aktuelle Sätze im TARIC prüfen). Die EUSt beträgt 19% (§ 12 Abs. 1 UStG). Eine Verbrauchsteuer auf Pkw existiert in Deutschland nicht. Die gesamten fiskalischen Belastungen können bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor rund 31% des Zollwerts erreichen.
Import aus Dubai bedeutet die Einfuhr eines Autos aus den Vereinigten Arabischen Emiraten nach Deutschland über das Zollgebiet der EU. Die VAE haben kein Präferenzabkommen mit der EU, daher gilt der volle ERGA-OMNES-Zollsatz. Dubai lockt Käufer mit niedrigeren Preisen, Luxusmodellen mit reicher Ausstattung und relativ niedrigen Kilometerständen.
Berechnen Sie die genauen Importkosten mit dem Zoll- und MwSt.-Rechner. Finden Sie den richtigen Zollcode im TARIC/EZT-Tariffinder.
Die Gesamtkosten für den Import eines Autos aus Dubai nach Deutschland umfassen:
Hinweis: Deutschland erhebt keine Verbrauchsteuer (Akzise) auf Personenkraftwagen bei der Einfuhr. Die in einigen EU-Ländern (z. B. Polen) übliche Kfz-Verbrauchsteuer existiert in Deutschland nicht. Es fällt lediglich die laufende Kfz-Steuer (Kraftfahrzeugsteuergesetz — KraftStG) an, die beim zuständigen Hauptzollamt nach der Zulassung angemeldet wird. Die Kfz-Steuer ist keine Einfuhrabgabe, sondern eine jährliche Besitzsteuer.
Der Zollwert ist die Summe aus Fahrzeugpreis, Transportkosten und Versicherung bis zum ersten EU-Hafen (z. B. Hamburg, Bremerhaven). Der Zoll wird auf diesen Wert berechnet. Beispiel: Auto für 20.000 USD + Fracht 1.500 USD + Versicherung 300 USD = Zollwert 21.800 USD.
Zollwechselkurse: Für die Währungsumrechnung (USD/AED in EUR) verwenden die Zollbehörden nicht den Tageskurs der Bundesbank. Es gelten spezielle Zollwechselkurse, die von der Generalzolldirektion (GZD) am vorletzten Mittwoch jedes Monats veröffentlicht werden und für den gesamten Folgemonat gelten. Diese können von den aktuellen Marktkursen abweichen — prüfen Sie den geltenden Zollkurs vor der Berechnung auf zoll.de.
| Fahrzeugtyp | KN-Codes (Richtwerte) | Zoll | EUSt (§ 12 Abs. 1 UStG) |
|---|---|---|---|
| Benzin/Diesel (Verbrennungsmotor) | 8703.21–8703.33 | 10% | 19% |
| Hybrid HEV/MHEV | 8703.40–8703.80 | 6,5% | 19% |
| Plug-in-Hybrid (PHEV) | 8703.60, 8703.70 | 6,5% | 19% |
| Elektrisch (BEV) | 8703.80 | 6,5% | 19% |
Hinweis: Die oben genannten Zollsätze sind Richtwerte — überprüfen Sie stets den aktuellen KN-Code und die geltenden Sätze in TARIC oder im EZT-online vor der Zollabfertigung. Es gibt keine Verbrauchsteuer auf Pkw in Deutschland.
Profi-Tipp — Oldtimer: Dubai ist ein hervorragender Markt für klassische Sammlerfahrzeuge. Wenn ein Fahrzeug als Sammlerstück qualifiziert wird (in der Regel mindestens 30 Jahre alt, Originalzustand, historische Bedeutung), sind die Sätze drastisch niedriger: 0% Zoll und 7% EUSt (§ 12 Abs. 2 UStG, ermäßigter Satz). Dies erfordert eine entsprechende Zolltarifeinreihung (KN-Code 9705) und häufig ein Sachverständigengutachten.
Prüfen Sie Servicehistorie, technischen Zustand und Fahrzeugspezifikation vor dem Kauf. Autos aus Dubai haben oft eine „GCC"-Spezifikation (Gulf Cooperation Council) — andere Kühler, an die Hitze angepasste Klimaanlage, ECU-Software für hohe Temperaturen. Überprüfen Sie:
Häufigste Route: Jebel Ali (Dubai) → Hamburg oder Bremerhaven. Transportoptionen:
Frachtversicherung (ICC A) wird für Luxusfahrzeuge empfohlen.
Verfahren 42 — MwSt.-Befreiung bei Einfuhr mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung: Wenn das Fahrzeug nach der Einfuhr sofort in einen anderen EU-Mitgliedstaat weitergeliefert wird, kann das Verfahren 42 genutzt werden. Dabei wird die Einfuhrumsatzsteuer im Einfuhrmitgliedstaat nicht erhoben, da die Ware unmittelbar einer innergemeinschaftlichen Lieferung (igL) zugeführt wird. Die MwSt. wird dann im Bestimmungsmitgliedstaat als innergemeinschaftlicher Erwerb (igE) versteuert. Voraussetzungen: gültige USt-IdNr. des Erwerbers im Bestimmungsland, Nachweis der innergemeinschaftlichen Beförderung und Meldung in der Zusammenfassenden Meldung (ZM). Dies ist eine legale und häufig genutzte Optimierung.
Wählen Sie den korrekten KN-Code (8703.x für Personenkraftwagen) und prüfen Sie die Sätze im EZT-online oder TARIC. Nach Ankunft des Schiffes geben Sie die Zollanmeldung über das ATLAS-System ab. Das System generiert eine MRN (Movement Reference Number) — die Hauptkennung der Zollabfertigung. Zuständig ist das Hauptzollamt (HZA) am Einfuhrort.
Finden Sie den KN-Code Ihres Fahrzeugs im TARIC/EZT-Tariffinder.
Berechnungsreihenfolge (§ 11 UStG — Bemessungsgrundlage für die EUSt):
Rechenbeispiel Verbrenner (≤2000 ccm): Zollwert 20.000 EUR. Zoll = 10% × 20.000 = 2.000 EUR. EUSt = 19% × (20.000 + 2.000) = 19% × 22.000 = 4.180 EUR. Gesamtbelastung: 6.180 EUR (30,9% des Zollwerts).
Rechenbeispiel Elektroauto (BEV): Zollwert 40.000 EUR. Zoll = 6,5% × 40.000 = 2.600 EUR. EUSt = 19% × (40.000 + 2.600) = 19% × 42.600 = 8.094 EUR. Gesamtbelastung: 10.694 EUR (26,7% des Zollwerts).
Vorsteuerabzug: Gewerbliche Importeure können die gezahlte EUSt als Vorsteuer geltend machen (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG). Voraussetzung ist der zollrechtliche Einfuhrbeleg (Zollbescheid) als Nachweis.
Fristen: Die Einfuhrabgaben (Zoll und EUSt) werden mit dem Zollbescheid festgesetzt. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage ab Bekanntgabe des Bescheids (Art. 108 UZK). Bei Bewilligung eines Zahlungsaufschubs (Art. 110 UZK) verlängert sich die Frist.
Nach der Zollabfertigung sind folgende Schritte erforderlich:
WICHTIG — Risiko der Abfallklassifizierung: Äußerste Vorsicht bei stark beschädigten Fahrzeugen, insbesondere Re-Exporten aus den USA (Salvage Title, Hochwasserschäden). Die zuständige Umweltbehörde kann ein solches Auto als Abfall gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bzw. Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen einstufen, wenn der Schadensgrad darauf hindeutet, dass es nicht sicher repariert werden kann oder ein Umweltrisiko darstellt. Folgen: Importblockade, Bußgelder und obligatorischer Re-Export oder Entsorgung auf Kosten des Importeurs. Konsultieren Sie einen Zollagenten vor dem Kauf stark beschädigter Fahrzeuge.
Ja. Am häufigsten betrifft dies die Beleuchtung (E-Mark-Homologation), Nebelscheinwerfer, manchmal die Navigation (EU-Karten). Ältere Modelle können eine Emissionsanpassung erfordern, um die Euro-6-Norm zu erfüllen. Zusätzlich verfügen GCC-Spezifikationsfahrzeuge über einen Geschwindigkeitswarnton — einen störenden Signalton, der bei Überschreitung von 120 km/h aktiviert wird (gesetzliche Anforderung in den VAE). Eine softwareseitige Deaktivierung beim Händler oder Spezialisten mit Zugang zur Herstellerdiagnose ist erforderlich.
Bei autorisierten Servicezentren anhand der VIN-Nummer. Wenn das Auto ein Re-Export aus den USA ist — unbedingt einen Carfax/AutoCheck-Bericht einholen. Die Servicehistorie ist der Schlüssel zur Erkennung von Unfallfahrzeugen.
20' für ein Auto, 40' für zwei. Der 20'-Container ist sicherer und logistisch einfacher. Vergleichen Sie Frachtangebote vor der Entscheidung.
Nicht obligatorisch, aber empfohlen. Der Agent übernimmt die ATLAS-Anmeldung, MRN und Zollabfertigung beim zuständigen Hauptzollamt. Beim ersten Import empfiehlt es sich, eine Zollagentur oder einen zugelassenen Zollberater zu beauftragen.
Einfuhranmeldung über ATLAS, Berechnung von Zoll und EUSt, Erhalt der MRN und des Zollbescheids. Anschließend Kfz-Steuer-Anmeldung beim Hauptzollamt, Einzelabnahme (TÜV/DEKRA/GTÜ) und Zulassung. Überprüfen Sie die Sätze im EZT-online oder TARIC.
Nein. Deutschland erhebt keine Verbrauchsteuer (Akzise) auf Personenkraftwagen. Die Kfz-Steuer (KraftStG) ist eine jährliche Besitzsteuer und keine Einfuhrabgabe. Sie wird nach der Zulassung beim Hauptzollamt angemeldet und per Lastschrift eingezogen.
| Rechtsakt | Geltungsbereich |
|---|---|
| Verordnung (EU) Nr. 952/2013 | Unionszollkodex — Zollverfahren |
| Verordnung (EU) 2015/2447 | Durchführungsverordnung zum UZK |
| § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG | Einfuhrumsatzsteuer — Steuergegenstand |
| § 11 UStG | Bemessungsgrundlage für die EUSt (Zollwert + Zoll + ggf. Verbrauchsteuern) |
| § 12 Abs. 1 UStG | EUSt-Regelsatz 19% |
| § 21 UStG | Besondere Vorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer |
| § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG | Vorsteuerabzug für entrichtete EUSt |
| Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) | Kfz-Steuer — jährliche Besitzsteuer (keine Einfuhrabgabe) |
| Gemeinsamer Zolltarif (TARIC) | Zollsätze — KN 8703 |
Offizielle Quellen:
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Für individuelle Fragen wenden Sie sich an einen Steuerberater oder zugelassenen Zollberater. Rechtsstand: März 2026.

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