Kolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung und mit Hubkolben oder Drehkolben, Hubkolbenmotoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art, mit einem Hubraum von mehr als 250 cm³ bis 1 000 cm³, mit einem Hubraum von mehr als 500 cm³ bis 1000 cm³
Rasenmähern der Unterpositionen 8433 11, 8433 19 und 8433 20, - Zugmaschinen der Unterpositionen 8701 91 90, 8701 92 90, deren Hauptfunktion die eines Rasenmähers ist, - Viertaktmähern mit Motor mit einem Hubraum von nicht weniger als 300 cm³ der Unterposition 8433 20 10 oder - Schneepflügen und Schneefräsen der Unterposition 8430 20
einem Hubraum von mehr als 500 cm³ bis nicht mehr als 1000 cm³, - Gesamtabmessungen von nicht mehr als: 490 mm (Länge) x 390 mm (Breite) x 590 mm (Höhe), - einer Leistung von 22 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 kW, - ausgestattet mit Abtriebswelle mit einem Enddurchmesser von 30 mm und einer Konizität von 6 Grad (+/- 1 Grad), - auch ausgestattet mit Anlasser, Drosselklappe, Zündkerzenkabel, Kraftstoffverteilerrohr und Einspritzdüse, zur Verwendung bei der Herstellung von Gelände- oder Nutzfahrzeugen
einem Hubraum von mehr als 500 cm³ bis nicht mehr als 1000 cm³, - Gesamtabmessungen von nicht mehr als: 470 mm (Länge) x 450 mm (Breite) x 600 mm (Höhe), - einer Leistung von 40 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 86 kW, - auch ausgestattet mit obenliegender Nockenwelle, Anlasser, Zündkerzenkabeln, Kraftstoffverteilerrohr und Einspritzdüsen, zur Verwendung bei der Herstellung von Gelände- oder Nutzfahrzeugen
Andere