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Einreihung von Dampfturbinen über 40 MW (8406 81)

Die Unterposition 8406 81 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Dampfturbinen, die nicht zum Antrieb von Schiffen bestimmt sind, mit einer Leistung von mehr als 40 MW. Es handelt sich um große stationäre Turbinen in Wärmekraftwerken, Kernkraftwerken, Heizkraftwerken und Industrieanlagen. Diese Turbinen wandeln die Wärmeenergie von Hochparameter-Dampf (Druck über 100 bar, Temperatur 540-600°C) in mechanische Energie zum Antrieb eines Generators um. Typische Leistungen reichen von 40 MW bis über 1000 MW. Man unterscheidet Kondensationsturbinen und Entnahme-/Gegendruckturbinen. Die 40-MW-Schwelle trennt die Unterposition 8406 81 von 8406 82 (bis 40 MW). Die Einreihung folgt den AV-Regeln 1 und 6.

Regulatorische und Einfuhranforderungen für Dampfturbinen >40 MW

Dampfturbinen der Unterposition 8406 81 können als Druckgeräte der PED 2014/68/EU unterliegen. Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt für mechanische Elemente. Turbinen in Kraftwerken unterliegen der IED 2010/75/EU im Kontext der Gesamtanlage. EN- und ISO-Normen für Dampfturbinen (IEC 60045, EN 60034 für Generatoren) legen technische Anforderungen fest. Die Einfuhr erfordert eine EORI-Nummer, Zollanmeldung, technische Unterlagen und Herstellerzertifikate. Turbinen für Kernkraftwerke unterliegen zusätzlichen Euratom-Vorschriften. Große Turbinen werden in Teilen transportiert und vor Ort montiert.

Zollsätze und Markt für Dampfturbinen >40 MW (8406 81)

Die MFN-Zollsätze für Dampfturbinen der Unterposition 8406 81 sind in TARIC zu prüfen. Der Markt wird von wenigen globalen Herstellern dominiert: Siemens Energy (Deutschland), GE Vernova (USA), Mitsubishi Power (Japan), Doosan Enerbility (Korea) und Shanghai Electric (China). Dampfturbinen sind Investitionsgüter im Wert von Dutzenden Millionen EUR. Erzeugnisse des Kapitels 84 unterliegen nicht dem CBAM. Die Energiewende beeinflusst die Nachfrage. Bei der Einfuhr wird die nationale Mehrwertsteuer erhoben. Aktuelle Sätze in TARIC prüfen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Anwendungen haben Dampfturbinen über 40 MW?
Dampfturbinen über 40 MW werden in großen Kohle-, Gas-, Biomasse- und Abfall-Wärmekraftwerken, Kernkraftwerken, städtischen und industriellen KWK-Anlagen und CSP-Anlagen (Concentrated Solar Power) eingesetzt. Leistungen reichen von 40 MW in kleineren Blöcken bis über 1000 MW in überkritischen Kohleblöcken und Kernreaktoren.
Was bedeutet die 40-MW-Schwelle bei der Einreihung von Dampfturbinen?
Die 40-MW-Schwelle in der Kombinierten Nomenklatur trennt zwei Unterpositionen für stationäre Dampfturbinen: 8406 81 (über 40 MW) und 8406 82 (bis einschließlich 40 MW). Die Leistung bezieht sich auf die Nennwellenleistung bei Nenndampfparametern. Dieses Kriterium hat zolltarifliche Bedeutung, da die Zollsätze unterschiedlich sein können.
Werden Dampfturbinen für Kernkraftwerke in 8406 81 eingereiht?
Ja. Dampfturbinen für Kernkraftwerke mit einer Leistung über 40 MW werden als stationäre Turbinen in die Unterposition 8406 81 eingereiht. Nuklearturbinen arbeiten mit Sattdampf (BWR) oder leicht überhitztem Dampf (PWR) bei niedrigeren Parametern als Kohleturbinen. Sie unterliegen zusätzlichen Euratom-Vorschriften zur nuklearen Sicherheit. Ihre Einfuhr erfordert eine Genehmigung der nationalen nuklearen Aufsichtsbehörde.