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8401 40TARIC-Untercode wählen

Kernreaktoren; Brennstoffelemente (Patronen), nicht bestrahlt, für Kernreaktoren; Maschinen und Apparate für die Isotopentrennung, Teile von Kernreaktoren

Verfügbare TARIC-Untercodes: 2

Umfang der Einreihung von Kernreaktorteilen (8401 40)

Die Unterposition 8401 40 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Teile von Kernreaktoren. In diese Unterposition werden Komponenten eingereiht, die speziell für den Einsatz in Kernreaktoren konstruiert oder vorbereitet sind, einschließlich Reaktordruckbehälter und deren Deckel, interne Kerneinbauten, Steuerstabantriebe, Steuerstäbe, biologische Abschirmungen, Siebplatten, interne Leitbleche und Hauptdichtungen. Diese Teile müssen ausschließlich oder hauptsächlich für den Einsatz in Kernreaktoren bestimmt sein, um für die Unterposition 8401 40 in Frage zu kommen. Komponenten für allgemeine Zwecke (z.B. Standardventile, Pumpen), auch wenn sie in Reaktoren eingebaut werden, werden gemäß ihrer Funktion in die entsprechenden KN-Positionen eingereiht. Die Einreihung erfolgt nach Anmerkung 2 zu Abschnitt XVI und den AV-Regeln 1 und 6. Reaktordruckbehälter aus Edelstahl erfordern eine detaillierte Analyse. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) wird empfohlen.

Einfuhrvorschriften und Handelskontrolle für Reaktorteile

Die Einfuhr von Kernreaktorteilen der Unterposition 8401 40 in die EU unterliegt einer Regulierungskontrolle, die der für komplette Reaktoren entspricht. Die Verordnung (EU) 2021/821 über Güter mit doppeltem Verwendungszweck umfasst speziell konstruierte Reaktorkomponenten in Kategorie 0 des Anhangs I. Reaktordruckbehälter, Deckel, Kerneinbauten und Steuerstabantriebe sind unter der Kontrollnummer 0A001 aufgeführt. Die Einfuhr erfordert eine Dual-Use-Genehmigung der nationalen Ausfuhrkontrollbehörde (BAFA). Die nationale nukleare Aufsichtsbehörde muss den Besitz und die Verwendung nuklearer Komponenten genehmigen. Die Druckgeräterichtlinie PED 2014/68/EU kann für bestimmte Druckkomponenten des Reaktors in Bezug auf Material- und Herstellungsanforderungen gelten, obwohl Kernausrüstung in erster Linie sektorspezifischen Euratom-Vorschriften unterliegt. Die Einfuhrdokumentation umfasst Dual-Use-Genehmigung, nukleare Aufsichtsgenehmigung, technische Spezifikation und Werkstoffzeugnisse.

Zollsätze und Handel mit Reaktorteilen (8401 40)

Die MFN-Zollsätze für Kernreaktorteile der Unterposition 8401 40 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Der Handel mit Reaktorteilen wird durch Nichtverbreitungsvorschriften kontrolliert und erfordert volle Einhaltung der Euratom-Vorschriften. Wichtige Hersteller von Reaktorkomponenten sind Unternehmen aus Frankreich, den USA, Japan, Südkorea und Tschechien. Der Ersatzteilmarkt für bestehende Reaktoren ist für den sicheren Betrieb von Kernkraftwerken in der EU von wesentlicher Bedeutung. Erzeugnisse des Kapitels 84 unterliegen nicht dem CBAM-Mechanismus. Die Einfuhr aus Ländern, die EU-Sanktionen unterliegen, ist beschränkt. Sanktionen gegen Russland können die Einfuhr von Teilen für WWER-Reaktoren einschränken, die in europäischen Kernkraftwerken betrieben werden. Autonome Zollaussetzungen können vorübergehend die Sätze für bestimmte nukleare Komponenten senken. Bei der Einfuhr wird die nationale Mehrwertsteuer erhoben.

Häufig gestellte Fragen

Welche Reaktorkomponenten werden in die Unterposition 8401 40 eingereiht?
In die Unterposition 8401 40 werden speziell für Kernreaktoren konstruierte Teile eingereiht: Reaktordruckbehälter und deren Deckel, interne Kernkomponenten, Steuerstabantriebe, Steuerstäbe, biologische Abschirmungen, Siebplatten, Leitbleche und Hauptdichtungen. Voraussetzung ist die ausschließliche oder hauptsächliche Bestimmung für Kernreaktoren. Standardkomponenten für allgemeine Zwecke (Ventile, Pumpen, Wärmetauscher), die in Reaktoren eingebaut werden, werden gemäß ihrer Funktion in die entsprechenden KN-Positionen eingereiht.
Unterliegen Kernreaktorteile der Druckgeräterichtlinie PED 2014/68/EU?
Druckkomponenten von Kernreaktoren können teilweise der PED 2014/68/EU in Bezug auf Material- und Herstellungsanforderungen unterliegen, jedoch unterliegt Kernausrüstung in erster Linie sektorspezifischen Euratom-Vorschriften. Die PED schließt Geräte aus ihrem Anwendungsbereich aus, deren Versagen eine nukleare Gefahr darstellt. In der Praxis werden nukleare Normen (ASME Abschnitt III, RCC-M) ergänzt durch Anforderungen der nationalen nuklearen Aufsichtsbehörde angewendet. Eine CE-Kennzeichnung nach PED ist für Komponenten, die nuklearen Vorschriften unterliegen, nicht erforderlich.
Beeinflussen EU-Sanktionen die Verfügbarkeit von Teilen für WWER-Reaktoren?
Ja. EU-Sanktionen gegen Russland können die Einfuhr von Ersatzteilen für WWER-Reaktoren einschränken, die in europäischen Kernkraftwerken betrieben werden (Tschechien, Slowakei, Ungarn, Finnland, Bulgarien). Die EU strebt eine Diversifizierung der Komponenten- und Brennstoffversorgung für WWER-Reaktoren an und unterstützt alternative Lieferanten aus den USA und Europa. Westinghouse hat WWER-kompatiblen Brennstoff entwickelt. Der Einführer sollte den aktuellen Sanktionsstatus im Amtsblatt der EU überprüfen.