4009 32TARIC-Untercode wählen
Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, auch mit Formstücken (z. B. Verbindungs-, Knie- und Flanschstücke), nur mit Spinnstoffen verstärkt oder in Verbindung mit Spinnstoffen, mit Formstücken
Verfügbare TARIC-Untercodes: 3
4009 320010
Zum Leiten von Gasen oder Flüssigkeiten, zur Verwendung in zivilen Luftfahrzeugen
Zoll 0%MwSt. 19%
4009 320020
Mehrschichtiges Kautschukrohr, mit Aramidgewebe verstärkt, auch mit Polyamidanschlusselementen und Stahlklemmen, zur Verwendung bei der Herstellung von Wärmetauschern und/oder Kondensatoren für Kraftfahrzeugklimaanlagen
Zoll 0-3%MwSt. 19%
4009 320090
Andere
Zoll 0-3%MwSt. 19%
Warenbereich und Einreihungskriterien der Unterposition 400932
Die Unterposition 400932 der Kombinierten Nomenklatur erfasst Rohre, Röhren und Schläuche aus weichem vulkanisiertem Kautschuk, die ausschließlich mit textilem Material verstärkt sind und mit Kupplungen oder anderen Armaturen versehen sind, die bei der Einfuhr dauerhaft befestigt sind. Die Ware muss beide Voraussetzungen gleichzeitig erfüllen: Die Schlauchwan enthält ausschließlich textile Verstärkungslagen aus Geflecht, Garn, Kord oder Gewebe aus natürlichen, synthetischen oder hochfesten Fasern, und mindestens eine Armatur ist vor der Einfuhr dauerhaft mit dem Schlauch verbunden. Zu den Armaturen zählen Gewindekupplungen, Stutzenarmaturen, Steckkupplungen, Drehgelenke und Flanschanschlüsse aus Metall, Kunststoff oder Kautschuk. Fertig konfektionierte Schlauchgarnituren der Unterposition 400932 werden verbreitet eingesetzt als gebrauchsfertige Druckluftschlauchgarnituren für Druckluftwerkzeuge, als Garten- und Bewässerungsschlauchsets, als Kraftstoffschläuche für Maschinen, als Chemieschlauchgarnituren mit chemikalienbeständigen Kupplungen, als fertige Acetylen- und Schweißgasschläuche mit Ventilanschlüssen sowie als Lebensmittelschlauchgarnituren mit Hygieneanschlüssen. Die Unterposition 400932 ist das mit Armaturen ausgestattete Gegenstück zu 400931 – das einzige unterscheidende Kriterium ist die dauerhafte Befestigung von Armaturen im Zeitpunkt der Zollanmeldung. Die AV, insbesondere AV 1, 6 und 3(b), die Anmerkungen zu Kapitel 40 sowie die HS-Erläuterungen sind für die Abgrenzung dieser Unterposition maßgebend.
EU-Import – Zolldokumentation, Normen und Konformitätsanforderungen
Die Einfuhr textielverstärkter Gummischlauchgarnituren mit Armaturen (400932) in die EU unterliegt dem Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer gibt eine Zollanmeldung im ATLAS-System mit dem 10-stelligen TARIC-Code, dem Zollwert der kompletten Garnitur (Schlauch einschließlich aller Armaturen) und dem Ursprungsland ab. Die Handelsrechnung sollte enthalten: Kautschuksorte für Innenrohr und Außenmantel (z. B. EPDM, NBR, NR), Werkstoff und Art der Textielverstärkung (z. B. zwei Lagen Polyestergeflecht, Polyamidgarn) mit ausdrücklicher Bestätigung des Fehlens metallischer oder kunststoffartiger Lagen, Maße (DN, Länge, Gewicht), Betriebsdruck und Prüfdruck, angewandte Schlauchfertigungsnorm (z. B. EN ISO 1307, EN ISO 2398, EN ISO 1825, EN ISO 6134, EN 13765) sowie eine genaue Beschreibung der Armaturen (Werkstoff, Typ, Gewindespezifikation, Kupplungsnorm, Befestigungsart – Crimpen, Verschrauben). Der Zollwert muss den Gesamtwert von Schlauch und Armaturen umfassen. Fertige Schlauchgarnituren für Acetylen, Sauerstoff und Schweißgase können der DGRL 2014/68/EU unterliegen und eine Zertifizierung durch eine notifizierte Stelle erfordern. Garnituren für Maschinenapplikationen können in den Anwendungsbereich der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 fallen. Kautschukartikel unterliegen REACH (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006); Garnituren für den Lebensmittelkontakt auch der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004. Für Zollpräferenzen im Rahmen von Freihandelsabkommen ist ein gültiger Ursprungsnachweis erforderlich. Der Einführer sollte ein Produktzertifikat, einen Druckprüfbericht und eine REACH-Erklärung einholen.
Abgrenzung zu 400931 und anderen Unterpositionen des Kapitels 4009
Die Grenze zwischen 400931 und 400932 verläuft ausschließlich am Kriterium der dauerhaft befestigten Kupplungen oder Armaturen: Ein baugleicher textielverstärkter Gummischlauch ohne Armaturen ist 400931; derselbe Schlauch mit dauerhaft befestigten Armaturen ist 400932. Entscheidend ist der Zustand der Ware im Zeitpunkt der Zollanmeldung – Armaturen müssen vor der Einfuhr aufgecrimpt, verschraubt oder auf andere Weise dauerhaft mit dem Schlauch verbunden sein, damit die Ware unter 400932 fällt. Lose im selben Paket beigelegte, physisch nicht mit dem Schlauch verbundene Armaturen führen nicht zur Einreihung in 400932 – der Schlauch wird als 400931 eingereiht, die Armaturen gesondert (Kapitel 73 oder 39, je nach Werkstoff). Metallverstärkte Schlauchgarnituren mit Armaturen werden in 400922 eingereiht; Garnituren mit Kunststoffverstärkung und Armaturen in 400942; Garnituren mit kombinierter Verstärkung und Armaturen in 400959. Fertige Schlauchgarnituren mit zusätzlichem Zubehör (Sprühpistolen, Blasrohre, Aufroller) können eine Prüfung nach AV 3(b) oder 3(c) erfordern, um den wesentlichen Charakter des Sets zu bestimmen. Ein verbreiteter Einreihungsfehler besteht darin, fertige Schlauchgarnituren mit Metallarmaturen in Kapitel 73 (Rohrleitungsverbindungsstücke) oder Kapitel 84 (Maschinenteile) einzureihen – gecrimpt Armaturen verschieben die Einreihung nicht in ein anderes Kapitel, sofern der wesentliche Charakter durch den Kautschukschlauch bestimmt bleibt. Bei Zweifeln ist eine vZTA dringend empfohlen – sie ist in der gesamten EU drei Jahre lang bindend.
Häufig gestellte Fragen
Wird eine fertige Druckluftschlauchgarnitur mit textielverstärktem Schlauch und Metallgewinde-Armaturen als 400932 eingereiht?
Ja, sofern der Schlauch aus weichem vulkanisiertem Kautschuk besteht, die Verstärkung ausschließlich aus textilem Material (z. B. Polyester- oder Polyamidgeflecht) ohne metallische oder kunststoffartige Lagen besteht und die Metallgewinde-Armaturen vor der Einfuhr dauerhaft aufgecrimpt oder verschraubt sind. Die gesamte Garnitur wird gemäß AV 3(b) als zusammengesetzte Ware unter 400932 eingereiht. Der Zollwert muss den Wert des Schlauchs und aller Armaturen umfassen.
Welche Angaben sollte die Einfuhrrechnung für Schlauchgarnituren der 400932 enthalten?
Die Rechnung sollte enthalten: Kautschuksorte (z. B. EPDM, NBR, SBR), Innendurchmesser, Außendurchmesser und Länge des Schlauchs, Beschreibung der Textielverstärkung (Fasertyp, Anzahl der Geflecht- oder Garnlagen) mit Bestätigung des Fehlens metallischer oder kunststoffartiger Lagen, Beschreibung der Armaturen (Werkstoff, Typ, Gewindenorm z. B. BSP oder NPT, Größe, Befestigungsart), Verwendungszweck (z. B. Druckluft, Wasser, Acetylen, Chemikalien) sowie eine REACH-Konformitätserklärung. Eine präzise Produktbeschreibung verkürzt die Abfertigungszeit und reduziert das Risiko einer Einreihungsanfechtung.
Wie wird eine Schlauchgarnitur eingereiht, wenn das Textilgeflecht aus Aramidfasern (z. B. Kevlar) besteht?
Aramidfasern (z. B. Kevlar oder Twaron) sind hochfeste Textilfasern und kein Metall oder Kunststoff im Zolltarifsinne. Ein Schlauch, der ausschließlich mit einem Aramidfasergeflecht oder -garn ohne metallische oder kunststoffartige Verstärkungslagen verstärkt ist, wird als ausschließlich textilverstärkt eingereiht. Eine Garnitur mit dauerhaft befestigten Armaturen fällt daher unter 400932; ohne Armaturen unter 400931. Das technische Datenblatt des Herstellers muss bestätigen, dass Aramidfasern das einzige Verstärkungsmaterial sind und keine anderen Verstärkungslagen vorhanden sind.